Deshalb möchten wir, DIE Bank UNSERER Region, euch Vereine in UNSERER Region unterstützen und das Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit belohnen.
Insgesamt 50.000 Euro stellen wir dafür zur Verfügung.
Jeder gemeinnützige Verein, der seinen Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Münsterland Nord eG hat, kann sich bewerben, und zwar um
1.000 Euro je Verein.
Wir fördern Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die einen aktuellen Freistellungsbescheid nach Abgabenordnung, § 52, in folgenden Bereichen haben:
- Kunst und Kultur (Freistellung nach AO, § 52 Abs. 2, Nr. 5)
- Denkmalschutz und Denkmalpflege (Freistellung nach AO, § 52 Abs. 2, Nr. 6)
- Naturschutz, Landschaftspflege, Umwelt- und Klimaschutz (Freistellung nach AO, § 52 Abs. 2, Nr. 8)
- Sport (Freistellung nach AO, § 52 Abs. 2, Nr. 21)
- Heimatpflege, Heimatkunde, Ortsverschönerung (Freistellung nach AO, § 52 Abs. 2, Nr. 22)
- Tier- und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Karneval, Modellflug, Hundesport, (Freistellung nach AO, § 52 Abs. 2, Nr. 23)
Beschreibt uns, wofür ihr euch unsere Unterstützung wünscht!
Sollten sich mehr als 50 Vereine bewerben, entscheidet eine Jury nach Bewerbungsschluss über die Vergabe der Fördermittel. (Vereine/Institutionen, die von uns im Jahr 2021 noch keine Unterstützung bekommen haben, werden in dem Fall bevorzugt.)
Bitte beachten!
Die Teilnahme erst dann erfassen, wenn vom Verein der aktuelle Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorliegt. (Bitte ALLE Seiten in EINEM pdf hochladen!) Ein nachträgliches Hochladen ist nicht möglich. Die Anmeldung muss dann komplett neu erfasst werden!
Besondere Teilnahmebedingungen
Für diese Veranstaltung gelten besondere Teilnahmebedingungen. Klick auf den Pfeil um die Bedingungen jetzt anzuzeigen.
Besondere TeilnahmebedingungenMit Teilnahme an dieser Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Teilnehmen darf jede/r gemeinnützige Verein/gemeinnützige Institution in unserer Region, der/die der Bewerbung einen gültigen Freistellungsbescheid beifügt.
Pro Verein und Institution darf nur eine Bewerbung abgegeben werden. Die Übergabe erfolgt öffentlichkeitswirksam. Informationen und Fotos aus den Teilnahmeunterlagen und von der Übergabe werden gegebenenfalls veröffentlicht und medial genutzt. Dazu räumt uns der Teilnehmer die entsprechenden Rechte ein.
Die vom Teilnehmer an uns übermittelten Daten behandeln wir ausschließlich unter Beachtung aller bestehenden datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Nur gemeinnützige Einrichtungen/Vereine, die einen Vertreter zur Veröffentlichung entsenden, werden bei der Spendenvergabe berücksichtigt. Die Übergabe findet entweder als Präsenz- oder als digitale Veranstaltung, z. B. auf Facebook statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preise in den Förderwettbewerben werden im Rahmen einer Projekt-Beurteilung durch eine Jury vergeben.
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